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 Liste „Die Münchner Fachärztinnen und Fachärzte“

ÜBER DEN MEDI VERBUND

Der MEDI Verbund wurde 1999 zunächst in Nordwürttemberg als Parallelorganisation zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegründet. Die Ärzte sahen sich immer mehr einem Staatsdirigismus ausgeliefert, der eine fachübergreifende und flächendeckende Versorgung er Patienten nach und nach zerstört und die Ärzte in ihrer Freiberuflichkeit eindämmt. So wurde beispielsweise den KVen immer mehr die Interessenvertretung für ihre Mitglieder über das Sozialgesetzbuch V (SGB V) entzogen.

Gleichzeitig machten sich Politiker aller Parteien öffentlich für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen stark. In einem Wettbewerb stünden aber die einzelnen niedergelassenen Ärzte den Oligopolen der Krankenkassen gegenüber, die damit auch die Nachfrage- und die Marktmacht hätten. Deshalb sahen sich die Ärzte gezwungen, sich außerhalb der KV in einem freien Unternehmen mit einer GmbH-Struktur zu organisieren. Denn da die KVen Körperschaften Öffentlichen Rechts sind, hat der Staat über das SGB V immer ein Mitspracherecht.

Die Ärzte sahen sich also zwei Bedrohungen gegenüber:

Die KVen werden in Zukunft immer weniger die Interessen ihrer Mitglieder durchsetzen und die wohnortnahe flächendeckende Versorgung der Patienten sichern. Durch den Wettbewerb könnten die Krankenkassen die Sicherstellung (die eigentliche Aufgabe der KVen) immer mehr an sich reißen und einzelne Ärzte „einkaufen“. Deshalb war klar: Die Niedergelassenen müssen sich fachübergreifend neu organisieren. Und zwar in einer möglichst großen Gruppe statt kleiner Netze, um gegenüber den Krankenkassen geschlossen aufzutreten.

Ein wichtiges wirtschaftliches Ziel der neuen Organisationsform ist, dass die Ärzte endlich eine feste Vergütung in Euro erhalten und die Bezahlung in Punkten abgeschafft wird. Heute bekommen die niedergelassenen Ärzten im Durchschnitt bis zu 30 Prozent ihrer ärztlichen Leistungen nicht bezahlt, weil der Arznei- und Heilmittelbereich budgetiert ist. Der Wettbewerb wird von der Politik meistens positiv dargestellt. Die Nachteile eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen werden aber in der öffentlichen Diskussion verschwiegen oder nicht beachtet.

Ein Wettbewerb würde also auch große Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben:

Wenn die Krankenkassen z.B. nur noch mit einzelnen Ärzten oder kleinen Arztgruppen Behandlungsverträge abschließen (Stichwort Einzelverträge), werden nicht alle Patienten gleich gut versorgt. In diesem Fall müsste der Patient sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, mit welchen Ärzten oder Psychotherapeuten und welchen Krankenhäusern seine Kasse einen Vertrag hat. Falls seine Kasse z.B. keinen Vertrag mit seinem langjährigen Hausarzt hat, muss er entweder die Kasse oder den Arzt wechseln. Hinzu kommt, dass kleine Krankenkassen erhebliche Probleme hätten, Verträge für alle ihre Versicherten bundesweit abzuschließen, um diese einheitlich zu versorgen.

Der MEDI Verbund ist also eine Parallelorganisation zu den KVen und wird im Vertragswesen dort tätig, wo die KVen per Gesetz keine Verträge abschließen dürfen (siehe z. B. Integrationsversorgung, hausarztzentrierte Versorgung, besondere Versorgungsformen, medizinische Versorgungszentren oder bestimmte Beratungstätigkeiten). MEDI vertritt die Meinung, dass die körperschaftliche Struktur der KVen den Ärzten und ihrer Freiberuflichkeit zunehmend schadet.

MEDI bekennt sich dazu, überholte Strukturen im Gesundheitssystem zu erneuern. Aber nur dann, wenn das Ziel eines reformierten Gesundheitswesens keine sinnlose Umverteilung, sondern der Gewinn einer neuen Handlungs- und Leistungsfähigkeit ist. Dazu zählt die flächendeckende, wohnortnahe medizinische Versorgung, die den Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten in überschaubaren Strukturen mit verlässlichen Honoraren eine selbstverantwortliche Tätigkeit ermöglicht – strikt nach den Grundsätzen von freier Arztwahl und Therapiefreiheit.

Im Zentrum dieses von MEDI geprägten Gesundheitswesens steht die Behandlung des Patienten – und im Zentrum der Behandlung steht der Arzt. Eine fragwürdige Verteilung von Leistungen oder die Ausgrenzung sozialer Gruppen unter dem Diktat marktwirtschaftlicher Prinzipien kommt darin nicht vor.

Die beste Organisationsform für die ambulante medizinische Versorgung sieht MEDI in Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit – eingebettet in fachübergreifende Praxisnetze, Ärztehäuser, Teilgemeinschaftspraxen und in Kooperationen mit anderen Leistungserbringern. Dafür kämpft MEDI. Mit einer Stimme für die gesamte Ärzteschaft in Deutschland.

MEDI arbeitet auf drei Ebenen

1. Politische und standespolitische Arbeit für seine Mitglieder (niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten) und für die Patienten (fachübergreifende und flächendeckende Versorgung unter Wahrung notwendiger wirtschaftlicher Faktoren, wie z.B. Verordnung von Generika wo möglich, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, bessere Kooperation unter den Medizinern).

2. Business-Bereich: Verträge für Vergünstigungen in Praxisbereich, Schulungen der Mitglieder und der Helferinnen zu medizinischen Themen oder Themen wie individuelle Gesundheitsleistungen, Praxiszertifizierung, Qualitätsmanagement, eigene Modelle zu Ärztehäusern und Teilgemeinschaftspraxen als Gegenmodell zu den medizinischen Versorgungszentren).

3. Patientenversorgung: Ausbau von Schulungszentren für chronisch Kranke, Verträge mit Krankenkassen und Krankenhäusern, eigene Patienten-Hotline für die sprechstundenfreie Zeit, Kooperation mit Rehabilitations-Zentren.

Strukturen (bundesweit, landesweit, regional)

Außer der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft MEDI Deutschland sind die MEDI Verbünde auf Landesebene organisiert: Diese landesweiten Verbünde haben die Struktur eines Vereins. Die Vereine wiederum besitzen eine GmbH, die verantwortlich ist für das Business- und Vertragsgeschäft. In den regionalen MEDI Verbünden herrscht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Topdown-und Bottom-up-Bewegungen. In den Verbünden sind fachübergreifende regionale Praxisnetze in Form von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Entscheidungen werden innerhalb dieser demokratisch gewählten GbR getroffen und dann im Verbund auf Landesebene umgesetzt. Um nicht mit ihrem Privatvermögen zu haften, haben die Mitglieder den Vertrags- und Businessbereich auf die MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH (die GmbH von MEDI Baden-Württemberg) übertragen.

Die GbR-Form wurde deshalb gewählt, weil die Versorgungsvielfalt einzelner Regionen besser berücksichtigt werden kann. Ländliche Regionen haben z.B. andere Probleme als MEDI Netze in Ballungszentren. Die einzelnen Netze dürfen auch regional eigenständige Kooperationen z.B. mit Krankenhäusern über den Geschäftsbesorgungsvertrag eingehen, solange sie den MEDI Gedanken und die Satzung nicht untergraben. Und noch einen Vorteil haben die Netzstrukturen: Durch die regelmäßigen Treffen in den regionalen Netzen kommen die Ärzte wieder mehr zusammen und es findet ein besserer Austausch statt.

Fachübergreifend und zielorientiert

Aus einem heterogenen Geflecht von Organisationen, Berufsverbänden, Genossenschaften, Vereinen und lokalen Praxisnetze, ist MEDI als der größte deutsche Praxisverbund hervorgegangen.

Das Konzept, die Vielfalt in den ärztlichen Diskussionen auf strategisch klare und verhandelbare Nenner zu bringen, um sich in den Verhandlungen mit den Mächtigen im Gesundheitswesen nicht ständig auseinander dividieren zu lassen, hat im MEDI Verbund zum ersten Mal in der Geschichte ärztlicher Interessenvertretung zu wirksamen Ergebnissen geführt.

MEDI zählt bundesweit über 15.000 Mitglieder und ist in den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz vertreten. MEDI hat bewiesen, was eine einige Ärzteschaft zu erreichen vermag:

Für Versorgungsqualität, faire Bedingungen und weniger Bürokratie

Dass die neuen Versorgungsstrukturen kommen werden, daran gibt es keinen Zweifel. Aber MEDI will die Maßstäbe für eine neue Versorgungsqualität durchzusetzen. Dazu gehören:

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Delegiertenwahl zum Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband
München und zur Bayerischen Landesärztekammer
Beginn der Wahlfrist: 19.11.2012
Ende der Wahlfrist: 30.11.2012 um 13 Uhr